Der Bitkom hat im Vorfeld einer Anhörung in Berlin am morgigen Donnerstag umfangreichen Nachbesserungsbedarf am Entwurf für den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (RfÄStV) der Länder angemeldet. Der IT-Branchenverband erkennt in einer Stellungnahme zwar grundsätzlich das Bestreben der Medienpolitiker an, “das deutsche Rundfunkrecht den gewandelten technologischen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen anzupassen und die Behandlung neuer Übertragungswege und der damit aufkommenden neuen Geschäftsmodelle in die Überlegungen zur Novellierung einzubeziehen”. Zugleich beanstandet die Lobbyvereinigung aber etwa, dass der Vorschlag ungünstige Rahmenbedingungen fürs Handy-TV, Möglichkeiten zur Ausdehnung für ARD und ZDF, sowie eine neue GEZ-Klausel.

Die Länder haben vor kurzem ihren Entwurf für die Neufassung des Rundfunkänderungsstaatsvertrag Fachkreisen vorgelegt. Die geplanten Änderungen des umfangreichen Regelwerks beschäftigen sich vor allem mit der Digitalisierung der Übertragungswege. Sie betreffen hauptsächlich die Regulierung so genannter Plattformen wie etwa rund um den Standard DVB-H für Mobile TV, die Zulassung von bundesweit verbreitetem Rundfunk mit entsprechenden Kapazitätszuweisungen sowie die Neuorganisation der Medienaufsicht. Dabei soll vor allem die Konzentrationsaufsicht im Rahmen einer Neustrukturierung der Landesmedienanstalten anders aufgestellt werden. [mehr]

via: Heise

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